Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Wir unterstützen Sie dabei, für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen zu treffen. So helfen wir Ihnen bei der Erteilung einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung. Nach der Beurkundung kümmern wir uns um die Registrierung Ihrer Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet wird. Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 5 Millionen Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.
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