Kompetenzen

Gesellschafts- und Vereinsrecht

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch zahlreiche rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge.

Gern unterstützen wir Sie dabei! Wir helfen Ihnen, die optimale Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden, fertigen die Satzung Ihres Unternehmens nach Ihren individuellen Wünschen und kümmern uns um alle erforderlichen Eintragungen im Handelsregister, wie beispielweise die Gründung einer Gesellschaft, die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers, die Erteilung oder der Widerruf von Prokura, die Änderung des Unternehmensnamens oder des Sitzes der Gesellschaft, die Errichtung von Zweigniederlassungen oder Änderungen im Gesellschafterbestand.

In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen, die Betriebsaufspaltung oder die Unternehmensnachfolge. Hierzu beraten wir Sie gern individuell.

Ebenso stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen vereinsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, Eintragung im Vereinsregister wie beispielsweise die Abberufung oder Neubestellung von Vorstandsmitgliedern, die Änderung der Satzung oder die Verlegung des Sitzes des Vereins zu bewirken.

Um unser Notariat zu beauftragen, treten Sie gern telefonisch oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung. Zudem stehen Ihnen in unserem Downloadbereich  Checklisten zur Verfügung, um Ihnen und uns eine schnelle und komplikationslose Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen.