Kompetenzen

Familienrecht

Wir stehen Ihnen als zuverlässiger und diskreter Ansprechpartner in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Insbesondere beraten wir Sie gern individuell zum Abschluss von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen, zu Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen oder Schenkungen innerhalb der Familie. Häufig besteht Bedarf, Vermögen – sei es ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Unternehmen – bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen.

Wir erörtern mit Ihnen gemeinsam die Vor- und Nachteile einer Übertragung in vorweggenommener Erbfolge. Zudem zeigen wir Ihnen gern Möglichkeiten auf, wie Sie auch in Störfällen (z.B. bei Tod oder Insolvenz des Beschenkten) bestmöglich abgesichert sind und bleiben.

Um eine individuelle Betreuung zu gewährleisten, bieten wir in familienrechtlichen Angelegenheiten eine Beratung durch die Notarin persönlich an, bevor wir Ihnen einen auf Ihre Interessen abgestimmten Entwurf der Urkunde erstellen und diesen beurkunden. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin!