Kompetenzen

Streitvermeidung

Notare sind aufgrund ihrer unparteilichen und neutralen Position prädestiniert im Falle von Streit und Konflikten als Vermittler zu fungieren. Mit unserer Expertise bei der Vertrags- gestaltung und Rechtsberatung gelingt es in vielen Fällen, ein konstruktives Ergebnis zu erreichen, das die Interessen aller Parteien berücksichtigt. Kosten- und zeitintensive Auseinandersetzungen können so beigelegt oder vermieden werden.

So erfolgen durch uns z.B. notarielle Vermittlungen bei Scheidungs- vereinbarungen, Erbauseinandersetzungen oder nach dem Sachenrechtsbereinigungs-gesetz.

Aber auch in allen anderen Streitigkeiten kann jederzeit ein Streitvermeidungs- oder

Güteverfahren durchgeführt werden. Der Notar hilft unparteiisch, eine für beide

Seiten tragfähige Lösung zu finden. Sofern die Beteiligten dies wünschen, formuliert er die Einigung in rechtlich eindeutiger Weise und kümmert sich um deren praktischen Vollzug. So ist der Erfolg der Streitvermeidung auch in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht gesichert, die Urkunde als Vollstreckungs- titel erspart den Gang zum Gericht.

Diese Vorteile eines Güteverfahrens stechen besonders hervor:

  • Die Beteiligten selbst bestimmen das Ergebnis. Es gibt keine Gewinner oder Verlierer.
  • Die Einleitung von Verhandlungen unterbricht die Verjährung – das bedeutet Zeitgewinn.
  • Aus der notariellen Vereinbarung kann unmittelbar vollstreckt werden – wie aus einem Gerichtsurteil.
  • Einigungen vor einer unabhängigen Stelle wie dem Notar sind in der Regel schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsurteil.

Frau Notarin Rhein als staatlich anerkannte Gütestelle nimmt sich gern auch Ihrem Anliegen an. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unserem Notariat auf!