Kompetenzen

Kosten

Als Notarinnen sind wir nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für unsere Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben. Diese sind bundesweit bei jedem Notar gleich. Hiervon abweichende individuelle Gebührenvereinbarungen sind unzulässig.

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert.
Die Höhe der Kosten richtet sich zum einen nach der in Auftrag gegebenen Amtstätigkeit, zum anderen nach dem wirtschaftlichen Wert des Vorgangs, dem sog. Geschäftswert. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Gebührenbemessung soll jedem Bürger den Zugang zu notariellen Leistungen ermöglichen

Sofern eine Beurkundung erfolgt, ist die Beratung bei uns inklusive! Mit der Beurkundungsgebühr sind vorherige Beratungen vollumfänglich abgedeckt, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Nutzen Sie gern den Gebührenrechner der Bundesnotarkammer um einen ersten Überblick für Ihre Planung zu erhalten. Gern erstellen wir Ihnen eine ausführliche und individuelle Proberechnung vor Auftragserteilung.  Sprechen Sie uns an!