Kompetenzen

Grundstücksrecht

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für viele Beteiligte eine ganz besondere Angelegenheit – wenn nicht gar eine Lebensentscheidung – dar. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und oft zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer ist der Grundbesitz häufig der bedeutendste Gegenstand des eigenen Vermögens.

Wir beraten Sie sowohl als Käufer als auch Verkäufer eines Grundstückskaufvertrags und erarbeiten anhand Ihrer Zielvorstellungen den Kaufvertragsentwurf. Wir sorgen für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfen Ihnen, Risiken zu vermeiden. Nach der Beurkundung übernehmen wir den Vollzug des Vertrags, unterstützen Sie bei der Lastenfreistellung, holen erforderliche behördliche Genehmigungen ein, überwachen die Fälligkeit des Kaufpreises und beantragen den Vollzug des Vertrags im Grundbuch.

Gern beraten und unterstützen wir Sie auch bei speziellen Vertragsgestal- tungen, z.B. beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung, eines Erbbaurechts oder einer noch unvermessenen Teilfläche, bei der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum, beim Kauf einer Immobilie durch eine GbR, bei erforderlicher Zahlung über Notaranderkonto oder der Übernahme von Miet- und Pachtverhältnissen. Ebenso stehen wir Ihnen gern bei der Vorbereitung und dem Vollzug sogenannter Bauträgerverträge zur Seite, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.

Sofern Sie als Käufer zur Finanzierung ein Darlehen aufnehmen möchten und dieses durch eine Grundschuld besichert werden soll, kann die Beurkundung zum Termin des Kaufvertrags oder in einem späteren Termin erfolgen. Auch um die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch kümmern wir uns vollumfänglich für Sie und nehmen Kontakt mit Ihrer finanzierenden Bank auf.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gern in sonstigen Immobiliarangelegen- heiten weiter, z.B. bei der Übertragung von Grundbesitz innerhalb der Familie, bei der Bestellung, Inhaltsänderung oder Löschung von Dienstbarkeiten (z.B. Nießbrauch, Wohnungs-, Leitungs- oder Wegerechten) oder der Bestellung oder Löschung von Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden).

Um unser Notariat in einer Grundstücksangelegenheit zu beauftragen, treten Sie gern telefonisch oder über unser Kontaktformular  mit uns in Verbindung. Zudem stehen Ihnen in unserem Downloadbereich Checklisten zur Verfügung, um Ihnen und uns eine schnelle und komplikationslose Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen

Des Weiteren können Sie sich auf den folgenden Merkblättern der Bundesnotarkammer zu Grundstücksangelegenheiten informieren: