Kompetenzen

Erbrecht

Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit: Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Dabei muss sich der Erblasser nicht an die gesetzliche Erbfolge halten. Wir helfen Ihnen dabei, ein Testament oder einen Erbvertrag zu errichten, der Ihren individuellen Vorstellungen entspricht. Gern beraten wir Sie bei speziellen Wünschen.

Dies könnte sein: die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft, die Aussetzung von Vermächtnissen, die Festlegung von Teilungsanordnungen, die Benennung eines Vormunds oder Testamentsvollstreckers oder die Errichtung eines sogenannten Behindertentestaments. Mit einer Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten helfen wir Ihnen, Ihren letzten Willen rechtssicher zu Papier zu bringen. Nach Beurkundung kümmern wir uns um die Hinterlegung Ihrer Verfügung von Todes wegen beim Nachlassgericht und deren Registrierung im Zentralen Testaments- register der Bundesnotarkammer. Dadurch wird im Sterbefall gewährleistet, dass die Urkunde nach Ihrem Ableben aufgefun- den und im Nachlassverfahren berücksichtigt wird.

Aber auch in sonstigen erbrechtlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner gern zur Seite, beispielsweise bei der Ausschlagung einer Erbschaft, der Beantragung eines Erbscheins, der Vorbereitung eines Pflichtteils- oder Erbverzichtsvertrags oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.